Zertifizierte Notfallpsycholog*innen beraten und begleiten Unternehmen vor, während und nach Notfällen wie Krisenereignissen auf mindestens vier verschiedenen Wegen:
- als fest angestellte Betriebspsycholog*innen
- als Mitarbeiter*innen externer Unternehmen, mit dem Ihr Unternehmen / Ihre Behörde im Zuge eines Employee Assistance Programs (EAP) zusammenarbeitet
- als von Berufsgenossenschaften/Unfallkassen nach einem Arbeitsunfall beauftragte Notfallpsycholog*innen
- als freiberuflich tätige Notfallpsycholog*innen, die von Ihnen auf Honorarbasis beauftragt werden
Fest angestellte Betriebspsycholog*innen
Größere Unternehmen/Behörden und Unternehmen/Behörden, deren Mitarbeitende regelmäßig mit Notfällen und Krisenereignissen konfrontiert sind, beschäftigen auch Psycholog:innen in ihrem Betrieb, welche sich auf psychologische Themen in der Wirtschaft spezialisiert sind. Die sogenannten Betriebspsycholog*innen oder Arbeits- und Organisationspsycholog*innen kümmern sich dabei häufig um Fragen der Arbeitssicherheit, des Betrieblichen Gesundheitsmanagements sowie der Betrieblichen Gesundheitsförderung. Im Rahmen ihrer Tätigkeit sind sie in der Regel auch die Ansprechpersonen für Fragen des psychologischen Notfall- und Krisenmanagements und nehmen dabei - je nach Qualifizierung - notfallpsychologische Aufgaben wahr.
Employee Assistance Programm (EAP)
Für Unternehmen und Behörden, welche selbst keine Betriebspsycholog*innen mit notfallpsychologischer Qualifizierung beschäftigen, gibt es Anbieter, die notfallpsychologische Dienstleistungen extern anbieten. Im Ereignisfall können die Führungskräfte und Mitarbeitenden der Unternehmen und Behörden, die mit solchen EAP-Anbietern in einem Vertragsverhältnis befinden, auf externe Dienstleistungen durch qualifizierte Notfallpsycholog*innen zurückgreifen.
Beauftragung durch Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Wenn Unternehmen und Behörden den für sie zuständigen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eine Unfallanzeige machen, welche im Zusammenhang mit psychologischen Notfällen und Krisenereignissen steht, können Berufsgenossenschaft und Unfallkasse adäquate notfallpsychologische Unterstützung vermitteln. Denn sie verfügen in der Regel über einen Pool von qualifizierten Notfallpsycholog*innen, auf welche sie im Bedarfsfall zeitnah zurückgreifen können. Hierbei ist in der Regel auch eine - zumindest anteilige - Kostenübernahme möglich.
Freiberuflich tätige Notfallpsycholog*innen
Zertifizierte Notfallpsycholog*innen bieten in der Regel notfallpsychologische Beratung und Begleitung sowie Präventionsschulungen und psychologische Gefährdungsbeurteilungen freiberuflich auf Honorarbasis an. Der Beratungs- und Unterstützungsumfang sowie die Höhe des Honorars sind dabei von unterschiedlichen Faktoren, wie z.B. der Eingreifzeit, der Anzahl der Betroffenen, der Häufigkeit der Kontakte, dem Setting (Einzel- vs. Gruppe) sowie der Tätigkeit vor Ort bei Klient*in vs. in Praxisräumen, abhängig. Aus diesem Grund werden hier individuelle Vereinbarungen zwischen Auftraggeber*in und Notfallpsycholog*in vereinbart.
Freiberuflich tätige und vom BDP zertifizierte Notfallpsycholog*innen finden Sie schnell und unkompliziert mit der Notfallpsycholog*innen-Suche auf notfallpsychologie.net .